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5 Tage Wohnen

Auszüge aus der Leistungsvereinbarung für die Wohngruppe
nach §27 und §34 5 TageWohnen/ Internatswohnen

1. Zielgruppen und typischer Hilfsbedarf

Hilfeart: stationäre Wohngruppe
Hilfsangebot: vollstationär

„Sag es mir und ich werd` es vergessen.
Zeig es mir und ich werd` mich erinnern.
Beteilige mich und ich werde verstehen.“

(unbekannt)

1. Zuordnung des Angebotes

  • Soziale Sicherung
  • Familienförderung und Jugendhilfe
  • Hilfen zur Erziehung/Hilfen für junge Volljährige
  • Vollstationäre Erziehungshilfe/ teilstationäre Anbindung
  • Ambulante Nachsorge
  • Ambulante flexible Hilfe und SPFH

Standort

Muskauer Straße 122
Weißwasser

Ergänzung: grundsätzlich ist es in jeder Wohngruppe möglich nach Bedarf 5 Tage Wohnen in Anspruch zu nehmen. Hier geht es in der Beschreibung um die WG, die ausschließlich dieses Angebot hat.

Leistungsbereich

Hilfen zur Erziehung

Leistungsform

Flexibel kombiniert

1.1. Art des Projektes/Kurzbeschreibung/Charakteristik

Die grundlegende Neuüberlegung in der Gestaltung von erzieherischen Hilfen in der StattRand gGmbH ist auf eine stärkere Differenzierung der Hilfeangebote und die Gleichrangigkeit der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen ausgerichtet.
Auf Grund von mehrjährigen Erfahrungen im Bereich der stationären Hilfe zur Erziehung haben wir festgestellt, dass ein Betreuungsbedarf besteht, der sich an der Schnittstelle von klassischer Heimerziehung und Erziehung in einer Tagesgruppe befindet.
Die Fünf- Tage- Wohngruppe bietet dafür eine Alternative. Sie versteht sich als ein stationäres Angebot der Erziehungshilfe gemäß § 34 SGB VIII, in dem Kinder und Jugendliche in der Regel fünf Tage pro Woche in der Gruppe und zwei Tage zu Hause leben. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr aus konfliktbelasteten familiären Beziehungen und mit oftmals einhergehender emotionaler Beeinträchtigung und/oder Auffälligkeiten im Sozial- und Leistungsverhalten.
Dieses Angebot soll weiterhin zur Entlastung von Familien in Überforderungssituationen angeboten werden und bietet eine Rund- um- die- Uhr- Betreuung während der Woche an.

Kontinuierliche Familien- und Elternarbeit ist ein Schwerpunkt dieses Angebotes.

1.2. Spezifik

Schüler, die wegen ihres Bedarfes an besonderen Hilfen in den allgemeinbildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können, bedürfen über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung in einer Förderschule. Hier geht es um die Schule für Erziehungshilfen „Hans Fallada“ in Weißwasser
Derzeit ist für viele Kinder, die einer solchen Förderung bedürfen eine adäquate Beschulung nicht möglich; die Erfüllung der Schulpflicht nicht gesichert, da oben genannter Schule kein Internat oder, wie im neuen sächsischen Schulgesetz benannt, Heim mehr zugeordnet ist.
Auf Grund des Betreuungsbedarf der zu betreuenden Schüler, können diese nur noch im Rahmen einer Wohngruppe nach dem SGB VIII untergebracht werden
Generell wollen wir jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und/ oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, mit dem Angebot „5 Tage Wohnen/ Internatswohnen“ sozialpädagogische Hilfen anbieten, die ihre entsprechende schulische Ausbildung und ihre soziale Integration fördern. Die Schule für Erziehungshilfen bietet Familien in konfliktbelasteten Situationen fachliche Beratung an, entlastet die Familie und bietet dessen Kindern eine Zukunftschance. Mit unserem bestehenden Erziehungskonzept bieten wir die sinnvolle Ergänzung.

Die Gruppe kann als soziales Lernfeld genutzt werden. Die Familie wird in einem partnerschaftlichen Miteinander bei der Entwicklung von verschiedenen Handlungsstrategien unterstützt.

2. Voraussetzungen und Ziele

Die Unterbringung in einer Wohngruppe der StattRand gGmbH soll für das Kind, den Jugendlichen  einen verlässlichen Lebensort auf Zeit bieten und die erforderliche Versorgung, Erziehung und Förderung gewährleisten.

2.1. Gesetzliche Grundlagen

§ 27 SGB VIII             Voraussetzung der erzieherischen Hilfe
§ 31 SGB VIII             Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 34 SGB VIII             Hilfe zur Erziehung durch stationäre Erziehungshilfe als
vorübergehende Maßnahme
§ 36 SGB VIII             Hilfeplanung als Voraussetzung zur aktiven Mitwirkung aller Prozessbeteiligten
§ 45 SGB VIII             Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung

2.2. Zielgruppe/Indikation

Potentielle Schüler der Förderschule für Erziehungshilfen „Hans Fallada“ in Weißwasser, die auf Grund der Entfernung zur Schule nicht adäquat beschult werden können und bei denen dazu, auf Grund der Familiensozialisation weiterhin folgende Indikationen entstanden sind:

    • Entwicklungsstörungen; Sozialisationsstörungen
    • Verhaltens- und emotionale Störungen;
    • Störungen im Bereich der Intelligenz, des Sozial-, Arbeits- u.   Leistungsverhaltens;
    • Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenhang mit Lernstörungen;

Sonstige Problemfelder:

    • Krisen im Elternhaus
    • Scheidungsproblematik
    • Problem in der Persönlichkeitsentwicklung
    • Psychische Erkrankung von Elternteilen
    • Schulprobleme
    • Pubertätsprobleme
    • Orientierungslosigkeit im Lebensalltag
    • Schwierigkeiten sich in Gruppenzusammenhängen zu bewegen
    • Auseinandersetzungsprobleme mit der eigenen Persönlichkeit

Das Betreuungsalter liegt zwischen 6 und 17 Jahren. Das Aufnahmealter zwischen 6 und 16 Jahren.
Es werden keine Ausschlusskriterien festgelegt. Die Entscheidung der Aufnahme erfolgt immer anhand des individuellen Falls und dem zu leistenden erzieherischen Bedarfes.
Sozialpädagogische und integrierte Familienhilfe
Siehe LB SPFH
(die Leistung erfolgt in Fachleistungsstunden zusätzlich)

Abgrenzung
Eine fachliche Abgrenzung für das Hilfeangebot der Einrichtung bilden ausschließlich erheblich geistig behinderte und stark körperlich behinderte sowie manifest drogenabhängige Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Darüber hinaus ist die Hilfe in der WG nicht geeignet, wenn für das Kind bzw. den Jugendlichen eine intensive tägliche therapeutische Förderung in einer spezialisierten Gruppe oder in einer in einer kinderpsychiatrischen Einrichtung angezeigt ist.
Alle Hilfen sollten auf Freiwilligkeit und Mitarbeit aller am Erziehungsprozess beteiligten Personen beruhen (Siehe Hilfedreieck). Hilfen im Zwangskontext (bei Kindeswohlgefährdung) stellen eine besondere Herausforderung dar und bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit.

Im Bedarfsfall können Kinder unter 6 Jahren in Abstimmung mit örtlichem und überörtlichen Jugendamt und auf Antrag aufgenommen und betreut werden.

2.3. Ziele

„Der Erzieher, der einen Menschen fördern will, muss bereit sein, auf ein ihm unbekanntes Ziel hin zu fördern, nämlich die Ausbildung der Persönlichkeit und deren Fähigkeiten.“ (Pestalozzi)

  • Die Wohngruppe ist verlässlicher Lebensort auf Zeit.
  • Die Anleitung und Hilfe zur Selbstreflektion bei den Kindern/ Jugendlichen/ Familie ist erfolgt.
  • Ressourcen und Risiken sind eingeschätzt und entsprechend eingeordnet. Ressourcen sind gestärkt, Risiken gemindert.
  • Die Persönlichkeit der Kinder/ der Jugendlichen ist gestärkt und stabilisiert.
  • Es ist Orientierung vorhanden über einen strukturierten Rahmen.
  • Die Schul- und Lernsituation ist verbessert.
  • Die Situation zwischen Kindern/ Jugendlichen und Familie hat sich entschärft durch einen veränderten Umgang miteinander.
  • Lebenspraktische Fähigkeiten sind erlernt.
  • Eine reale Lebens-, und Berufsperspektive ist erarbeitet.
  • Die Eltern nehmen weiter oder wieder ihre Erziehungsverantwortung war.
  • Die Reintegration in die Familie ist erfolgt oder die Jugendlichen sind in das soziale Netzwerk eingebunden und leben selbständig.
  • Die erwarteten/ vereinbarten familiären Veränderungen sind erarbeitet und eingetreten.
Verwahrlosungstendenzen sind nicht mehr erkennbar.

Erziehungsplanung/Hilfeplanung

StattRand arbeitet nach dem folgendem Phasenmodell : siehe LB andere Wohngruppen sowie QEV
Dieses ist hier allerdings auch abhängig vom Verbleib in der Förderschule, näheres regelt dazu die Hilfeplanung

Wir bieten in der Schulzeit und in den Ferien eine stationäre Betreuung an, von Sonntag 18.00Uhr bis Freitag 16.00 Uhr
Die Hilfe bei der Sicherung/ Förderung der Schulpflicht steht im Vordergrund.
Die Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten und die Hilfe und Unterstützung bei der Gestaltung einer sinnvollen Freizeit sowie eine sozial- emotionale Förderung der Persönlichkeitsentwicklung wird in einer familienorientierten Gruppenatmosphäre realisiert. Eine Betreuung im Krankheitsfall erfolgt nach Absprache.

Notwendige Aufsicht und Betreuung

Öffnung der Wohngruppe von sonntags 18.oo  Uhr bis freitags 16.00 Uhr – Es wird angestrebt, dass die Kinder 14 Tage Urlaub mit ihren Eltern verbringen.

Ständig
Wahrnehmung der Aufsichtspflicht/ Vorhalt einer pädagogische Fachkraft

  • täglich

Planung individueller Aktivitäten mit dem Kind/ Jugendlichen (räumliche, zeitliche Strukturierung)

  • bei Hinweisen

der Entwicklungssituation angemessene Reaktionen auf Gefährdungen und
während desselben Tages Gespräche und pädagogische Interventionen in regelmäßigen Zeitabständen (aber generell 1x in der Woche)

  • regelmäßig

grundsätzliche päd. Abklärung (IPK)

Personal

2 pädagogische Fachkräfte n.n.
Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten im Schichtdienst und in Nachtbereitschaft.
Die Nachtbereitschaft ist pro Wohngruppe wochentags von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
An den Wochenenden ist die Wohngruppe nicht belegt. Es wird angestrebt, dass in den Ferien mindestens 14 Tage zusammenhängend mit den Eltern in Form von Urlaub verbracht werden.

Die Vergütung erfolgt nach AVR DWBO.

Hausmeisterbereich
Der Hausmeister des Stammhauses ist auch ist für die Wartung, Instandhaltung und Pflege der Wohngruppe sowie des Außenbereiches als auch für die Tätigkeit eines Sicherheitsbeauftragten verantwortlich.
Gruppenunterstützende Dienste
Arbeiten mit Angeboten in allen WGs
Verwaltung
1 Steuerfachangestellte, ½ Wirtschaftskauffrau
Geschäftsführung
1 Diplomsozialpädagogin mit theologischem Zusatzabschluss, staatlich anerkannte Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzausbildung, Gestaltpädagogin, Auditorin

1 MAV

5 Plätze

5 Einzelzimmer, 2 Bäder, 1 Küche, 1 Aufenthaltsraum, 1 Flur

Clubraum, Fitnessraum, Keramikwerkstatt, Bastelwerkstatt

1 Brandmeldeanlage SIEMENS mit Aufschaltung zur Feuerwehrleitstelle
Rauchmelder in jedem Bewohnerzimmer und in allen Nutzungsräumen sowie Gängen

  • 28 Feuerlöscher
  • 31 Brandschutztüren, 11 Rauchschutztüren

Für die Brandschutzanlage erfolgt auf Grundlage eines gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsvertrages mit der Fachfirma TELECOM- Görlitz- GmbH eine jährliche Überprüfung und Instandhaltung. Die Feuerlöschgeräte werden jedes zweite Jahr auf Einsatzbereitschaft überprüft.
1 Blitzschutzanlage (Überprüfung nach 6 Jahren)
Ortsveränderliche Anlagen werden jährlich u. ortsfeste Anlagen werden jedes vierte Jahr überprüft

5000 m2 Außengelände mit diversen Freizeitmöglichkeiten wie Tischtennis, Volleyballplatz, Skaterbahn, Grillplatz, Lagerfeuerplatz u.a.

Kleinstädtisch
alle Bildungsmöglichkeiten
gute Einkaufsbedingungen und Sozialraumstrukturen
ÖPNV während der Schulzeit gut
Bahnverbindung
viele Freizeitangebote örtlicher Vereine

Design: arielle kohlschmidt